Bibliotheksordnung
I. Allgemeine Benützungsregeln
- Die Öffentliche Bibliothek St. Georgen am Walde ist für jedermann zugänglich.
- Bei der ersten Entlehnung bitten wir eine Lesererklärung auszufüllen, mit der Sie der Einhaltung unserer Bibliotheksordnung zustimmen.
- Bei Kindern bis 14 Jahre benötigen wir die Unterschrift der Eltern.
- Beim erstmaligen Besuch wird der Benutzer/die Benutzerin elektronisch erfasst. Änderungen des Namens oder der Adresse sind zu melden.
- Ohne schriftlichen Widerruf werden auch die Lesedaten gespeichert.
- Der Schutz der persönlichen Daten unserer Leserinnen und Leser ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten die Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
II. Entlehnregeln
- Die Benützerin/der Benützer ist verpflichtet, die ausgewählten Medien vor der Mitnahme registrieren zu lassen.
- Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch die Bibliotheksleitung begrenzt werden.
- Die Entlehnfrist beträgt für Zeitschriften 1 Woche - alle anderen Medien können 3 Wochen entlehnt werden.
- Die Rückgabefristen der einzelnen Medien sind einzuhalten. Es besteht aber die Möglichkeit, das Rückgabedatum für eine weitere Ausleihdauer zu verlängern, wofür die Gebühr für das jeweilige Medium verrechnet wird. Wir behalten uns vor, Mahngebühren für überzogene Rückgabefristen zu verlangen.
- Die Benützerin/der Benützer hat bei Empfang der Medien deren Zustand und deren Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden zu melden.
- Alle Medien der Bibliothek müssen schonend und sachgemäß behandelt werden.
- Der Entlehner verpflichtet sich, verloren gegangene oder beschädigte Medien zu ersetzen.
- Die Bibliothek übernimmt keine Haftung, wenn am Gerät durch das Abspielen von Videos, DVD´s… Schäden entstehen.
- Entliehene Medien dürfen nur privat genützt werden, d. h. keine Weitergabe an andere Personen, keine Kopien aus Printmedien oder Spielen, sowie keine Überspielung oder öffentliche Vorführung von CDs oder DVDs.
- Die gewünschten Medien können kostenfrei im Bibliotheksprogramm reserviert werden.
- Eine Jahreskarte gilt ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang. In diesem Zeitraum können beliebig viele Medien ausgeliehen werden. Wird jedoch ein Medium nicht fristgerecht zurückgebracht, wird bei der Rückgabe eine Überziehungsgebühr eingehoben.
- Kleinkinder sind während des Aufenthaltes in der Bibliothek von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.
- Für mitgebrachte Gegenstände (Kleidung…) wird keine Haftung übernommen.